Mit der Verabschiedung des neuen Ladenschlussgesetzes wurde nach einer umfassenden Einbindung von über 40 Verbänden der Weg für mehr Flexibilität in den Kommunen und im Einzelhandel geebnet. Die Staatsregierung bringt den Entwurf nun in den Bayerischen Landtag zur parlamentarischen Beratung ein. Ziel ist ein Inkrafttreten noch im Laufe des Jahres.
„Mit dem neuen Gesetz wird nicht nur der Einzelhandel gefördert, sondern auch den Gemeinden mehr Gestaltungsspielraum eingeräumt. Dies führt langfristig zu einer Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und reduziert gleichzeitig bürokratische Hürden“, betont die Schweinfurter Landtagsabgeordnete Martina Gießübel. Das Gesetz ersetzt das alte Bundesgesetz von 1956.
Das Gesetz schaffe, so Gießübel, mehr Flexibilität für die Kommunen und den Einzelhandel. So sollen bis zu acht gemeindliche verkaufsoffene Nächte und bis zu vier individuelle verkaufsoffene Nächte ermöglicht werden. „Diese Regelung gibt den Kommunen mehr Möglichkeiten, auf die Bedürfnisse ihrer Einwohner und Einzelhändler einzugehen.“
Eine zusätzliche Neuerung ermöglicht den Betrieb personalloser Mini-Supermärkte an Sonn- und Feiertagen. „Das ist eine sehr wichtige Änderung der Rechtslage für die Verbraucher in ländlichen Gebieten, in denen die Versorgung an diesen Tagen bisher eingeschränkt war“, ergänzt Gießübel.
Trotz der Neuerungen bleibe der grundsätzliche Schutz der Sonn- und Feiertage jedoch erhalten. Dies habe man im Konsens mit den beteiligten Verbänden entschieden, um einen Ausgleich zwischen wirtschaftlichen Interessen und gesellschaftlichen Werten zu schaffen.