Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: In den vergangenen fünf Jahren hat sich die Zahl der registrierten Straftaten im Bereich Hadergasse und Wolfsgasse mehr als verdoppelt – von 146 auf 322 Fälle pro Jahr. Besonders besorgniserregend ist der starke Anstieg bei Körperverletzungen, Bedrohungen sowie dem offenen Drogenhandel. Anwohner, Gewerbetreibende und Passanten berichteten zunehmend von einem wachsenden Verlust des Sicherheitsgefühls in diesem Teil der Innenstadt. Diese Entwicklung hat die CSU seit Jahren dokumentiert und immer wieder entschlossenes Handeln gefordert.
Dass Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten tatsächlich wirkt, belegt das Beispiel Würzburg eindrucksvoll. Dort wurde im September 2023 am Barbarossaplatz und am Bahnhofsvorplatz eine vergleichbare Anlage installiert. Die Ergebnisse nach einem Jahr sind eindeutig:
„Diese Zahlen belegen: Kameras schützen, klären auf und helfen, Kriminalität zurückzudrängen. Genau das braucht Schweinfurt jetzt“, betonen die CSU-Politiker..
Oliver Schulte, CSU-Kandidat für das Amt des Oberbürgermeisters, erklärt:
„Die Hadergasse und die Wolfsgasse sind zu einem Bereich geworden, in dem sich Anwohner, Passanten und Gewerbetreibende zunehmend unwohl fühlen – das ist inakzeptabel. Wer abends durch diese Straßen geht, muss sich sicher fühlen können. Die Videoüberwachung ist ein starkes Signal: Wir schauen nicht weg, wir handeln. Als Oberbürgermeister werde ich alles dafür tun, dass diese Anlage nicht nur betrieben, sondern auch konsequent ausgewertet wird – und dass die Innenstadt insgesamt wieder zu einem Ort wird, an dem sich alle Menschen gerne aufhalten."
Martina Gießübel, Mitglied des Bayerischen Landtags, ergänzt:
„Was heute in der Hadergasse in Betrieb geht, ist kein Selbstzweck – es ist die Antwort des Rechtsstaats auf eine jahrelange Eskalation. Die Verdoppelung der Fallzahlen in nur fünf Jahren kann man nicht einfach hinnehmen. Der Freistaat Bayern stellt die technischen Mittel bereit; die Polizei hat die Kompetenz, sie einzusetzen. Ich habe mich in München dafür eingesetzt, diese Möglichkeiten zu nutzen, um das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger in Schweinfurt zu stärken. Sicherheit ist kein Privileg, sondern ein Grundrecht – und das gilt für jeden Winkel unserer Stadt."
Soweit die SPD die Installation der Anlage als „symbolpolitische Aktion" kurz vor den Kommunalwahlen kritisiert, weisen beide CSU-Politiker darauf hin, dass politische Entscheidungen nach sachlicher und rechtlicher Prüfung getroffen werden – und nicht aus einer Wahlkampflaune heraus.
Die Einrichtung einer anlassbezogenen Videoüberwachung nach dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) ist ein rechtsstaatlich anspruchsvolles Verfahren. Eine sorgfältige Prüfung erfordert unter anderem den Nachweis eines kriminellen Brennpunkts auf Basis belastbarer Fallzahlen über einen ausreichend langen Zeitraum, eine Verhältnismäßigkeitsprüfung, datenschutzrechtliche Vorabanalysen sowie die Festlegung technischer Anforderungen zum Schutz privater Bereiche – Fenster und Balkone der Anwohner werden automatisch digital geschwärzt. „Dass all dies Zeit braucht, ist kein Versagen, sondern Ausdruck eines funktionierenden Rechtsstaats", betont die Landtagsabgeordnete.
Der Befürchtung, die Anlage verdränge Kriminalität lediglich in andere Stadtteile, widersprechen die Erfahrungen aus Würzburg klar. OB-Kandidat Oliver Schulte stellt fest: „Am dortigen Barbarossaplatz gingen Körperverletzungen um bis zu 50 Prozent zurück – stadtübergreifend, nicht auf Kosten anderer Stadtteile. Kameraüberwachung an Brennpunkten wirkt, erst recht in Verbindung mit erhöhter Polizeipräsenz und sozialen Begleitmaßnahmen wie dem Schweinfurter Projekt ‚Stadthelfer'. Das erzeugt nachhaltige Sicherheitsgewinne – und nichts weniger als das schulden wir den Menschen in unserer Stadt."
Die heute in Betrieb genommene Anlage ist temporär-stationär konzipiert. Die Kameras sind auf einem hohen Mast montiert und ermöglichen ein weitreichendes Sichtfeld im Bereich Hadergasse und Wolfsgasse. Der Betrieb ist zunächst für mindestens sechs Monate angesetzt; anschließend wird die Kriminalitätsentwicklung evaluiert. Aufnahmen werden nach 21 Tagen automatisch gelöscht, sofern sie nicht als Beweismittel für konkrete Straftaten gesichert werden müssen.