Gießübel erklärt:
„Täuschend echt erzeugte Bilder, Videos oder Tonaufnahmen können heute mit wenigen Klicks erstellt und verbreitet werden. Für die Betroffenen kann das schwerwiegende Folgen haben – bis hin zur Rufschädigung oder persönlichen Bedrohung. Deshalb muss unser Rechtsstaat auch im digitalen Raum handlungsfähig sein und klar zeigen, dass solche Angriffe kein Kavaliersdelikt sind.“
Nach Ansicht der Abgeordneten besteht insbesondere auf Bundesebene Handlungsbedarf, um bestehende Lücken im Strafrecht zu schließen. Manipulationen mit künstlicher Intelligenz, Identitätsmissbrauch oder die Verbreitung entwürdigender Fälschungen müssten eindeutig unter Strafe gestellt werden. Gleichzeitig brauche es gut ausgestattete Ermittlungsbehörden, die mit der technischen Entwicklung Schritt halten können.
„Viele Opfer digitaler Angriffe leiden lange unter den Folgen, häufig sind Frauen und junge Menschen betroffen. Wer im Netz bloßgestellt oder mit gefälschten Inhalten diffamiert wird, fühlt sich oft hilflos. Deshalb brauchen wir neben klaren gesetzlichen Regelungen auch bessere Beratungsangebote, mehr Aufklärung und eine stärkere Sensibilisierung für die Risiken im Umgang mit neuen Technologien“, so Gießübel weiter.
Neben einem modernen Strafrecht spricht sich die CSU-Fraktion für eine konsequente Strafverfolgung, spezialisierte Ermittlungsstrukturen sowie für mehr Medienbildung in Schulen und Erwachsenenbildung aus. Auch eine klare Kennzeichnungspflicht für KI-erzeugte Inhalte könne helfen, Missbrauch einzudämmen und Vertrauen zu erhalten.
Martina Gießübel abschließend:
„Die digitale Entwicklung bringt große Chancen, aber auch neue Gefahren. Unser Ziel muss sein, die Menschen wirksam zu schützen, ohne Innovation zu behindern. Dafür brauchen wir klare Regeln, eine starke Justiz und eine Gesellschaft, die im Umgang mit digitalen Inhalten wachsam bleibt.“