Hebammen stärken – CSU-Fraktion fordert höhere PKV-Vergütung als Ausgleich für Einbußen durch den Hebammenhilfevertrag
Der Hebammenhilfevertrag, der zum 1. November 2025 bundesweit in Kraft getreten ist, hat für freiberufliche Beleghebammen erhebliche Einkommensverluste mit sich gebracht. Die Abrechnungszentrale für Hebammen (AZH) beziffert die Einbußen auf rund 12 Prozent pro Geburt. Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag handelt: Mit einem Antrag fordert sie die Staatsregierung auf, die bayerische Hebammengebührenverordnung zeitnah zu ändern und den Vergütungsfaktor für Leistungen gegenüber privatversicherten Patientinnen von derzeit 2,0 auf 2,3 anzuheben.
Freiberufliche Hebammen, die Privatpatientinnen betreuen, rechnen ihre Leistungen auf Basis der Hebammengebührenverordnung ab – einem Regelungsbereich, der ausschließlich in der Hand der Länder liegt. Angesichts der finanziellen Belastungen durch den Hebammenhilfevertrag ist es aus Sicht der CSU-Fraktion eine Frage der politischen Verantwortung, diesen Hebel jetzt zu nutzen. Eine Anhebung des Faktors auf 2,3 schafft einen teilweisen Ausgleich und setzt ein klares Signal der Wertschätzung gegenüber einem Berufsstand, der für eine gute geburtshilfliche Versorgung in Bayern unverzichtbar ist. Der Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Prävention wird den Antrag kommenden Dienstag behandeln.
Klaus Holetschek, Vorsitzender der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag: „Der Hebammenhilfevertrag hat für unsere freiberuflichen Beleghebammen spürbare Einbußen gebracht – das können wir nicht einfach hinnehmen. Die CSU-Fraktion hat das Thema immer wieder auf die Agenda gesetzt, ob mit dem Hebammenbonus, der Niederlassungsprämie oder unseren früheren Landtagsbeschlüssen auch in Richtung Bund: Bayern steht an der Seite der Hebammen. Zudem machen wir das, was wir in Bayern selbst regeln können: Wir erhöhen den Vergütungsfaktor für privatversicherte Patientinnen von 2,0 auf 2,3 – so wie Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg es bereits getan haben. Bayern darf hier nicht zurückstehen."
Bernhard Seidenath, gesundheitspolitischer Sprecher der CSU-Fraktion: „In Bayern werden rund 80 Prozent aller Geburten von freiberuflichen Beleghebammen begleitet. Das zeigt, welche tragende Rolle sie für unsere geburtshilfliche Versorgung spielen. Wer eine flächendeckende Geburtshilfe sichern und diesen Beruf attraktiv halten will, muss deshalb auch für faire Vergütung und verlässliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen sorgen. Den Vergütungsfaktor auf 2,3 anzuheben, ist ein konkreter, umsetzbarer Schritt, den Bayern jetzt gehen muss. Gleichzeitig bleibt der Bund gefordert, für eine dauerhaft faire Vergütung zu sorgen.“
Carolina Trautner, stellvertretende Vorsitzende im Arbeitskreis für Gesundheit, Pflege und Prävention und Vorsitzende des Landesgesundheitsrats: „Hebammen begleiten Frauen und Familien in einer der sensibelsten und prägendsten Phasen ihres Lebens. Sie geben Sicherheit, schaffen Vertrauen und sind oft schon während der Schwangerschaft und bis weit nach der Geburt wichtige Ansprechpartnerinnen. Diese wertvolle Arbeit verdient nicht nur Anerkennung, sondern auch eine faire Bezahlung. Wenn sich immer mehr Hebammen aus wirtschaftlichen Gründen aus der Geburtshilfe zurückziehen, sind es am Ende die werdenden Mütter und jungen Familien, die darunter leiden. Deshalb müssen wir jetzt handeln. Jede Frau in Bayern soll sich darauf verlassen können, rund um die Geburt gut und wohnortnah betreut zu werden – unabhängig davon, wo sie lebt und wie sie versichert ist.“