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16.07.2020

Volksbegehren Mietenstopp: Für CSU-Fraktion „erwartbar unzulässig“

Zur Entlastung des Mietmarktes setzt die Fraktion auf schnelleres und einfacheres Bauen. Nachdem der Bayerische Verfassungsgerichtshofs heute das Volksbegehren „#6 Jahre Mietenstopp“ für unzulässig erklärt hat – äußert sich hierzu für die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag der Münchner Abgeordnete Josef Schmid, der sowohl Mitglied des Bau- als auch des Rechtsausschusses ist: „Die SPD hat den Bürgerinnen und Bürgern vorgegaukelt, dass man das Problem der Mietpreissteigerung durch einen Mietenstopp landesrechtlich lösen kann. Das ist nicht seriös! Es war von vorneherein klar, dass das Volksbegehren nicht zulässig ist“, so Schmid.



„Den Menschen ist nicht geholfen, wenn man sie für ein Vorhaben mobilisiert, für das der Landesgesetzgeber keine Zuständigkeit hat. Direkte Demokratie, die unmittelbare Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Gesetzgebung ist gut und wichtig – darauf sind wir in Bayern auch zu Recht stolz. Aber das Volksbegehren als wichtiges Instrument direkter Demokratie sollte nicht auf diese Art und Weise missbraucht werden.“

Zur Entlastung des Mietmarktes und um zu verhindern, dass Mieter überzogenen Mietsteigerungen ausgesetzt sind, setzt die CSU-Fraktion auch weiterhin darauf, Bauen einfacher, schneller und kostengünstiger zu machen. Dazu Josef Schmid: „Ein Mietenstopp oder ein Mietpreisdeckel würden Investitionen hemmen und dafür sorgen, dass gerade kein dringend benötigter Wohnraum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten geschaffen wird.“ Um den Mietmarkt zu entlasten hilft nur eins: Bauen, bauen, bauen. Hierzu haben wir die Novelle der Bayerischen Bauordnung auf den Weg gebracht mit der Reduzierung von Abstandsflächen, wo es sinnvoll ist, Genehmigungsfiktion zur Beschleunigung, Genehmigungsfreiheit von Dachausbauten, Wirtschaftlichkeitsprüfung von Einbauten beim Aufstocken und vielem mehr. Bauen muss schneller, einfacher, nachhaltiger, flächensparender, kostengünstiger und digitaler werden.“