Aus der Fraktion

Zur Übersicht | Drucken

20.07.2021

Polizeiaufgabengesetz: CSU-Fraktion beschließt Änderungen

Moderne Polizeiarbeit ermöglichen, Missverständnisse ausräumen und für mehr Transparenz sorgen: Mit den Stimmen der CSU-Fraktion und des Koalitionspartners wird heute im Plenum die Novelle zum Polizeiaufgabengesetz (PAG) verabschiedet. Konkret werden dabei auf Basis der Empfehlungen einer 2018 durch die Staatsregierung eingesetzten PAG-Expertenkommission, zu der auch der Datenschutzbeauftragte gehörte, Verbesserungen vorgenommen. So werden die polizeilichen Befugnisse bei „drohender Gefahr“ eingeschränkt, es gibt klarere Regelungen und Richtervorbehalte bei DNA-Analysen und besseren Rechtsschutz für Betroffene eines präventiven Gewahrsams.



Eine neue Rechtsgrundlage gibt es für die sogenannte Zuverlässigkeitsüberprüfung, die in einem eigenen Artikel des PAG festgehalten wird. Die Zuverlässigkeitsüberprüfung ermöglicht, dass Mitarbeiter von Dienstleistern, die etwa bei Konzerten oder Sportveranstaltungen arbeiten und somit Zugang zu sicherheitsrelevanten Bereichen haben, vorab entsprechend überprüft werden können – wenn es für die Tätigkeit oder das Event notwendig ist. Das erfolgt nur, wenn Mitarbeiter dieser Überprüfung auch zustimmen. Die Zuverlässigkeitsüberprüfung bezieht sich jedoch definitiv nicht auf Besucher oder Zuschauer.

Dazu Manfred Ländner, der stellvertretende Vorsitzende des Innenausschusses und innenpolitische Sprecher der CSU-Fraktion: „Bei den Zuverlässigkeitsüberprüfungen kommen wir dem Wunsch des Landesdatenschutzbeauftragten nach, die bereits bestehen Befugnisse in einer eigenen Norm zusammenzufassen. Die polizeilichen Befugnisse werden dadurch nicht verschärft. Die Behauptung der SPD, dass künftig auch Zuschauer und Besucher abgefragt werden, ist schlichtweg falsch. Es muss aber möglich sein, dass Mitarbeiter in relevanten Bereichen – etwa der Security bei einem Länderspiel oder Konzert – überprüft werden.“

Dazu Alfred Grob, der polizeipolitische Sprecher der CSU-Fraktion: „Wir wollen die Menschen in Bayern bestmöglich schützen. Die PAG-Novelle erleichtert es unserer Polizei zum Beispiel besser gegen häusliche Gewalt durch den Ex-Mann vorzugehen oder die noch unkonkreten Drohungen eines Stalkers zu verfolgen. Genauso hilft das PAG dabei, frühzeitig gegen Vorbereitungshandlungen von Amok-Taten und von Terroranschlägen vorzugehen. Der Gesetzentwurf ist mit sehr viel Fachwissen, Praxisbezug und Fingerspitzengefühl erstellt worden. Dadurch wird die Polizeiarbeit in Bayern transparenter, rechtssicherer und anwenderfreundlicher.“