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31.03.2022

Wasserschutzgebiet Miesbach: CSU-Fraktion unterstützt Petition

Ob das Wasserschutzgebiet Mangfalltal erweitert wird – diese Frage soll nach dem Willen der CSU-Fraktion auch künftig vom Landratsamts Miesbach direkt entschieden werden – und nicht per Anordnung durch die Regierung von Oberbayern. Die entsprechende Petition aus der Region hat die CSU-Fraktion heute im Umweltausschuss mit den Stimmen aller Fraktionen mit Ausnahme der SPD als berechtigt eingestuft und den Petenten Recht gegeben. Durch den Berücksichtigungsbeschluss ist das Umweltministerium jetzt aufgefordert, den bisherigen Kurs zu korrigieren.



Dazu der umweltpolitische Sprecher der CSU-Fraktion, Eric Beißwenger:

 „Von oben durchzuregieren ohne die berechtigten Interessen der Betroffenen einzubeziehen ist hier der falsche Weg. Das Verfahren geht nur miteinander, alle sitzen hier in einem Boot. Alle Bürger, die Münchner und die Miesbacher, haben ein Recht auf ein faires, rechtlich einwandfreies und ergebnisoffenes Verfahren.  Wir wollen, dass vor Ort gemeinsam die beste Lösung gefunden wird.“ 

Dazu die Miesbacher Stimmkreisabgeordnete Ilse Aigner

„Ich hoffe, dass man im Umweltministerium durch das Votum des Umweltausschusses endgültig anerkennt, dass man eine Lösung nur gemeinsam mit den Akteuren vor Ort finden kann. Und dazu braucht es auch ein umfassendes Verfahren und nicht einzelne vorgezogene Maßnahmen. Zumal ein Beweidungsverbot unverhältnismäßig wäre, denn es ist niemals ein Nachweis erbracht worden, dass die Verkeimungen vom Vieh stammten Mit dem Votum des Umweltausschusses gehen wir in die richtige Richtung“. 

Die Stadt München bezieht ihr Trinkwasser überwiegend aus dem Mangfalltal. Um zu verhindern, dass möglicherweise Schadstoffe ins Grundwasser gelangen, wollen die Stadtwerke schon lange die Wasserschutzzone ausweiten. Das zu prüfen, hatte das Umweltministerium zuletzt dringend empfohlen. In der Folge hatte die Regierung von Oberbayern den Landrat von Miesbach aufgefordert, ein sofortiges Dünge- und Weideverbot innerhalb des Wasserschutzgebietes anzuordnen. Weil sich der Landrat aufgrund des Widerstandes der betroffenen Gemeinden weigerte, hatte die Regierung von Oberbayern mit Billigung des Umweltministeriums angekündigt, das Verfahren an sich ziehen und das Dünge- und Weideverbot so durchzusetzen.