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22.06.2022

Whistleblower-Richtlinie: CSU-Fraktion gegen Ausdehnung des Anwendungsbereichs

Per Dringlichkeitsantrag setzt sich die CSU-Fraktion dafür ein, dass die Whistleblower-Richtlinie der EU ohne Verschärfungen im deutschen Recht umgesetzt wird. Konkret wird die Staatsregierung aufgefordert, beim Bund einzufordern, dass bayerische Unternehmen nicht unverhältnismäßig belastet werden. Dies wäre aktuell durch den Referentenentwurf der Ampel-Regierung für ein Hinweisgeberschutzgesetz der Fall. 



Dazu der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Prof. Dr Winfried Bausback:

„Gerade in einer krisenhaften Zeit mit Belastungen für unsere Unternehmen, ist es wichtig, dass unsere mittelständischen Unternehmen nicht durch eine überschießende Umsetzung der Richtlinie zusätzliche Lasten auferlegt werden. Es ist in unser aller Interesse, diese Regelungswut der Berliner Ampel etwas entgegenzusetzen.“

 
Dazu der parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Fraktion Tobias Reiß:

 „Unsere Unternehmen haben von sich aus schon ein Interesse, Fehler und Verstöße frühzeitig aufzudecken und abzustellen. Daher bestehen bereits in vielen Unternehmen Möglichkeiten zur internen Meldung von Missständen. Dem internen Meldekanal wird auch von der Richtlinie klar der Vorrang eingeräumt, das sollte vom Bund auch so umgesetzt werden.“

 Der Dringlichkeitsantrag wird heute im Plenum verabschiedet.