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29.06.2022

Seniorenmitwirkungsgesetz: Regierungsfraktionen stärken Mitsprache und Beteiligung

Seniorenvertretungen für alle Gemeinden – Landesseniorenrat als bayernweites Gremium

Es ist eines der großen Projekte aus dem gemeinsamen Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen von FREIEN WÄHLERN und CSU: das Seniorenmitwirkungsgesetz, für das die Regierungsfraktionen jetzt gemeinsam den Weg freimachen.


Im Kern sollen demnach alle Gemeinden eine ehrenamtliche Seniorenvertretung einrichten - eine Verpflichtung dazu wird im Gesetz nicht festgeschrieben. Für die Vertretung der Senioreninteressen auf Landesebene wird der sogenannte Landesseniorenrat geschaffen. Seine Mitglieder sind die Vertreter der Seniorenvertretungen der 2.056 kreisfreien und kreisangehörigen Gemeinden und der 71 Landkreise.

Der Landesseniorenrat wird künftig bei allen wichtigen Entscheidungen der Staatsregierung gehört, die Interessen von Senioren betreffen.

Dazu CSU-Fraktionschef Thomas Kreuzer:
„Die Bundesregierung hat die Seniorinnen und Senioren in der aktuellen Krise angesichts von Inflation und horrenden Energiepreisen schlichtweg vergessen. Wir dagegen stärken auf Landesebene die Mitwirkungsrechte der älteren Generation. Mit unserem Bayerischen Seniorenmitwirkungsgesetz sind wir damit im Freistaat hervorragend aufgestellt.“

Dazu der sozialpolitische Sprecher der CSU-Fraktion, Thomas Huber:
„Ich bin der Überzeugung: Es ist ein absoluter Gewinn für unsere gesamte Gesellschaft, wenn unsere Seniorinnen und Senioren mehr Mitspracherecht haben. Bei unserem Seniorenmitwirkungsgesetz war es unser zentrales Anliegen, die bestehenden Strukturen vor Ort zu erhalten. Deshalb setzen wir in den Gemeinden bewusst auf Freiwilligkeit. Den vielen Kommunalpolitikern, vor allem aber auch den unzähligen ehren- und hauptamtlichen Seniorenbeauftragten möchte ich herzlich danken!“

Dazu die seniorenpolitische Sprecherin der CSU-Fraktion, Barbara Regitz:
„Es ist wichtig, dass wir die Interessen, aber auch die Bedürfnisse der Seniorinnen und Senioren bei unseren Entscheidungen berücksichtigen – sei es vor Ort in der Gemeinde oder auf Landesebene. Das gilt ganz besonders für die Themen, wo die Belange von älteren Menschen direkt berührt sind, wie bezahlbarer und barrierefreier Wohnraum, Gesundheitsprävention und Pflegeangebote. Die Integration des Wissens und der Erfahrungsschatz der Ü60er auf oberer politischer Ebene insbesondere durch das Anhörungsrecht wird die Mitwirkung optimieren. Ein positives Signal!“

Dazu der Vorsitzende der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion Florian Streibl:
„Die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion setzt sich seit langem für mehr Mitsprache von älteren Menschen in der Kommunal- und Landespolitik ein. Mit unserem politischen Partner haben wir deshalb im Koalitionsvertrag ein Seniorenmitwirkungsgesetz vereinbart, um Seniorinnen und Senioren mehr Einflussnahme bei der Gestaltung ihrer Lebensverhältnisse zu ermöglichen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir die Voraussetzungen, damit seniorenpolitische Interessen und Forderungen sowie Ideen und Erfahrungen älterer Menschen künftig noch besser gebündelt und an die Entscheidungsträger kommuniziert werden.“

Dazu die sozialpolitische Sprecherin der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, Susann Enders:
„Rund drei Millionen Menschen im Freistaat sind über 60 Jahre alt. Sie alle haben ein Recht darauf, gehört und mit ihren Bedürfnissen und Sorgen ernst genommen zu werden. Viele bayerische Kommunen und Landkreise haben schon heute seniorenpolitische Gremien, die die Belange älterer Menschen besonders in den Blick nehmen. Mit unserem Seniorenmitwirkungsgesetz wollen wir nun noch mehr Kommunen ermutigen, die Beteiligung von Seniorinnen und Senioren an politischen Prozessen weiter zu fördern und zu stärken.“

Dazu der seniorenpolitische Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, Robert Riedl:
„Mit unserem Gesetz stärken und institutionalisieren wir die politische Beteiligung von Seniorinnen und Senioren und geben ihnen ein starkes Mitspracherecht auf allen politischen Ebenen. Mit dem neu geschaffenen Landesseniorenrat etablieren wir zudem eine parteipolitisch neutrale, überkonfessionelle Mitwirkungsplattform auf Landesebene. Wichtig war uns, im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung die Kommunen nicht zur Einrichtung entsprechender Gremien zu verpflichten.“

Das Bayerische Seniorenmitwirkungsgesetz wird zunächst im Ministerrat besprochen und dann nach der Sommerpause in Erster Lesung im Plenum des Bayerischen Landtages behandelt.