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06.07.2022

Unterrichtsversorgung: CSU-Fraktion erleichtert Weiterbeschäftigung von pensionierten Lehrern

Um die Personalsituation in der öffentlichen Verwaltung angesichts der Ukraine-Krise und Corona zu entlasten, vereinfacht die CSU-Fraktion die Möglichkeiten zur Weiterbeschäftigung von pensionierten Beamten, insbesondere Lehrern. Dazu ändert die Fraktion das Bayerische Beamtenversorgungsgesetz. Der entsprechende Antrag wurde heute im Landtag eingebracht. Konkret soll für pensionierte Beamte, die im Ruhestand im Öffentlichen Dienst aushelfen, die Höchstverdienstgrenze auf 150 % der ruhegehaltfähigen Bezüge erhöht werden. Die Regelung soll bis zum 31. Dezember 2025 gelten und nur für Beamte, die wegen des Erreichens der für sie geltenden Altersgrenze in den Ruhestand gegangen sind.



Dazu Wolfgang Fackler, Vorsitzender des Ausschusses für Angelegenheiten des Öffentlichen Dienstes:

„Unser Antrag ist ein starkes und wichtiges Signal in schwierigen Zeiten. Mit der Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzen schaffen wir die notwendigen Anreize, um den derzeitigen Mehrbedarf an qualifiziertem Personal zu decken.“


Dazu der bildungspolitische Sprecher der CSU-Fraktion Gerhard Waschler:

„Gerade im Schulbereich gibt es durch die vielen Kinder und Jugendlichen, die aus der Ukraine zu uns geflohen sind, einen großen Bedarf an zusätzlichen Kräften. Pensionierte Lehrkräfte, die einen großen Schatz an Erfahrung und Professionalität mitbringen, können hier wertvolle Hilfe leisten. Es freut uns sehr, dass wir durch die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze ihr verdienstvolles Engagement nun vollumfänglich honorieren können.“


Dazu der innenpolitische Sprecher der CSU-Fraktion Manfred Ländner:

„In diesen herausfordernden Zeiten wollen wir allen, die bereit sind zu unterstützen, ein attraktives Angebot dafür machen. Die Corona-Pandemie, die Ukraine-Krise und die Belastung der Polizei durch den G7-Gipfel, Demonstrationen und Großveranstaltungen sind enorm - so dass wir jetzt die Möglichkeit schaffen, bewährte Kräfte in dieser besonderen Situation verstärkt als Unterstützung einzusetzen."

Der Antrag zur Änderung des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes wird am 14. Juli im Verfassungsausschuss endberaten und dann während des Drei-Tages-Plenum verabschiedet.