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22.11.2022

Erbschaftssteuer: CSU-Fraktion für höhere Freibeträge

Keine höhere Erbschaftsteuer: das fordert die CSU-Fraktion morgen per Dringlichkeitsantrag im Landtag. Mit dem aktuellen Jahressteuergesetz müssen ab 2023 Immobilienwerte neu festgesetzt und künftig für steuerliche Zwecke möglichst nahe am Verkaufswert veranschlagt werden. Dies führt zu höheren Immobilienwerten und somit auch höheren Erbschaftssteuerzahlungen. Nach Meinung der Fraktion müssen deswegen die Freibeiträge spürbar erhöht werden, um eine versteckte Steuererhöhung zu vermeiden. Zudem sollen die Länder selbst über die Höhe der Freibeträge entscheiden können, weil die Steuereinnahmen ausschließlich den Ländern zustehen.

 



Dazu der finanzpolitische Sprecher der CSU-Fraktion Josef Zellmeier:

„Wir wollen keine Steuererhöhung durch die Hintertür! Die geplanten Änderungen führen in vielen Regionen zu höheren Immobilienwerten. Damit besteht die akute Gefahr, dass Erben allein deshalb zum Verkauf gezwungen sind, um die Steuer zu bezahlen. Dieser zunehmende Verkaufsdruck muss verhindert werden. Denn die Konsequenz werden auch höhere Mieten in den Ballungsräumen sein.

Die Erbschaftssteuer steht allein den Ländern zu und die Immobilienpreise sind bundesweit völlig unterschiedlich. Deswegen muss den Ländern auch das Recht eingeräumt werden, über die Höhe der Freibeträge eigenständig zu entscheiden.  Dann könnten wir ihn Bayern höhere Freibeträge festsetzen als andere Länder.“