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05.05.2023

UA Maske: CSU-Fraktion kritisiert Beharren auf Vorverurteilungen

Missbrauch parlamentarischer Aufklärungsarbeit für Wahlkampfzwecke - so bewertet die CSU-Fraktion die heute vorgestellte Abschlussbewertung der Opposition zum Untersuchungsausschuss Maske.

 



Dazu der UA-Vorsitzende Prof. Dr. Winfried Bausback:

Wer eindeutige Ergebnisse der Beweisaufnahme missachtet und diesen zum Trotz aus Wahlkampferwägungen stur an eigenen Vorverurteilungen festhält, entwertet hierdurch in frappierender Weise die geleistete parlamentarische Aufklärungsarbeit.

In ihrer Pressekonferenz hat die Opposition klar gezeigt, dass sie sich trotz intensiver Beweisaufnahme unverändert der Erkenntnis verweigert, dass die Abgeordneten Dr. Nüßlein und Sauter absolute Einzelfälle waren. Wider besseren Wissens lässt die Opposition nichts unversucht, diese Fälle aus plumpem Wahlkampf heraus zu verallgemeinern und auf die gesamte Staatsregierung zu erstrecken.

Getreu dem Motto, das nicht sein kann was nicht sein darf  - ignoriert die Opposition die Erkenntnisse einer der umfangreichsten Beweisaufnahmen in der Geschichte des Bayerischen Landtags mit 150 Zeugenaussagen nur um  reflexartig an den bereits im Jahr 2021 aufgestellten Vorverurteilungen festhalten zu können.  

Auch was die sogenannte Fast Lane angeht, verschweigt de Opposition bewusst, dass die schnellere Bearbeitung allein dazu diente, schnellstmöglich dringend benötigte Schutzausrüstung nach Bayern geliefert zu bekommen - zur Vermeidung eines Zusammenbruchs der Gesundheitsversorgung und zur Rettung von Menschenleben. Denn bei der Beschleunigung der Prüfung ging es nachweislich unabhängig etwa vom Parteibuch nur um die Erfolgsaussicht und Seriosität eines Angebot und des Anbieters, gerade in Abgrenzung von Spam-Mails. So wurden hier auch auch Einzelangebote zum Beispiel über den  früheren bayerischen FDP-Wirtschaftsminister Zeil, die vbw, Messe München und Flughafen München über die Fast Lane bearbeitet. Auch hier bleibt die Opposition wider besseren Wissens bewusst bei ihrer Vorverurteilung."