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17.06.2026

Dringlichkeitsantrag im Landtag: CSU-Fraktion will Wiederherstellungsverordnung kippen

Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur ist seit August 2024 in Kraft. Für Landwirte, Kommunen und Verwaltungen bedeutet sie vor allem überbordende Überwachungs-, Dokumentations- und Berichtspflichten. Sie setzt einen unrealistischen Zeitrahmen und lässt klare Finanzierungsgrundlagen vermissen. Mit einem Dringlichkeitsantrag im Bayerischen Landtag möchte die CSU-Landtagsfraktion erreichen, dass die Verordnung ausgesetzt oder zumindest bürokratiearm umgesetzt wird.



Alexander Flierl, Vorsitzender des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz:
„Die Wiederherstellungsverordnung greift in ihrer derzeitigen Ausgestaltung nicht nur gravierend in Eigentumsrechte ein, sie ist auch praxisfern und ein echtes Bürokratiemonster. Statt auf Ausgleich und Partnerschaft zu setzen, verschärft sie die Polarisierung zwischen Landwirtschaft und Naturschutz. Nachdem die zentralen Fragen der Finanzierung und Praxistauglichkeit nicht gelöst sind, ist die Verordnung aufzuheben und darf nicht weiter umgesetzt werden.“

Petra Högl, landwirtschaftspolitische Sprecherin der CSU-Fraktion:
„Wir brauchen eine Aufhebung der Wiederherstellungsverordnung, damit die unverhältnismäßigen Lasten für Land- und Forstwirte, Kommunen und Verwaltung ein Ende haben. Falls das der Bund bei der EU nicht erreicht, brauchen wir zumindest ein Moratorium oder eine unbürokratische Umsetzung. Wir müssen negativen Auswirkungen auf die Flächennutzung für wichtige Zwecke dringend einen Riegel vorschieben, sonst schaden wir der Land- und Forstwirtschaft und dem Wohnungsbau.“